Fragen und Antworten

F: Braucht es überhaupt einen Blitzschutz?
A: Ja – denn ein Blitzschutzsystem leitet das hohe Spannungspotenzial ab und bewahrt so Bewohner, Tiere und Gebäude vor grossem Schaden. Blitze schlagen auch in der Nähe von Türmen, Bäumen und Hochspannungsleitungen ein. Der Blitz sucht sich den geringsten Widerstand und kann dadurch je nach Windrichtung auch in ein Haus einschlagen, wenn daneben ein höheres Objekt steht.


F: Wie ist ein Blitzschutz aufgebaut?
A: Umgangssprachlich nennt man sie Blitzableiter, doch in Wahrheit sorgt ein ganzes Blitzschutzsystem für Sicherheit vor dem Blitz. Das äussere Blitzschutzsystem besteht aus einer netzförmigen Fangeinrichtung, Ableitungen und einer Erdung. Die Erdung setzt sich entweder aus einer Ringleitung aus Metalldraht rund 70 Zentimeter unter dem Boden und mindestens 1 Meter vom Gebäude entfernt (Ringerder) zusammen. Sie kann aber auch als Metallband im Gebäudefundament einbetoniert werden (Fundamenterder).


F: Innerer Blitzschutz - was ist das?
A: Ein Blitzschutzsystem funktioniert nur dann optimal, wenn es durch ein inneres Blitzschutzsystem ergänzt wird. Das innere Blitzschutzsystem besteht aus zwei Bestandteilen: Zum einen aus dem vom Elektriker sicherzustellenden Potenzialausgleich zwischen elektrisch leitenden Bauteilen wie Wasserleitung, Heizungsrohren und Lüftungskanälen, der Starkstromerdung und der Erdung des Blitzschutzsystems. Zum anderen aus einem Überspannungsschutz für empfindliche Geräte wie Fernseher oder Computer. Gerade Datenträger, die unwiederbringliche Dokumente und Fotos enthalten können, sind sensibel. Der Überspannungsschutz besteht aus einem Grobschutz, Mittelschutz und einem Feinschutz. Dieser wird durch einen Elektroinstallateur installiert.
Überspannungen entstehen nicht nur durch direkte Treffer, sondern auch durch Blitzschläge in der Umgebung: Wird zum Beispiel eine bis zu 2000 Meter entfernte Stromleitung getroffen, können elektrische Spannungen bis ins Haus vordringen. Als Folge davon können Elektronikkomponenten zerstört und im Extremfall sogar Brände oder Explosionen ausgelöst werden. Deshalb ist es wichtig, Ableiter einzubauen, die solche Überspannungen auf ein für die Geräte verträgliches Mass reduzieren.


F: Was passiert wenn der Blitz einschlägt?
A: Bei einem Blitzeinschlag sprüht wortwörtlich die Energie. An der Einschlagstelle am Haus ist ein Blitz bis zu 30‘000 Grad Celsius heiss. Brennbares Material kann sich dadurch leicht entzünden. Auch feuchtes Material ist gefährlich, weil die vorhandene Feuchtigkeit beim Blitzeinschlag explosionsartig verdampft und das Material auseinandergerissen wird.
Die Metalldrähte des Blitzschutzsystems (meistens aus Kupfer) fangen den elektrischen Strom der Blitze auf dem Dach, an Dachaufbauten und Erhöhungen ein. Ablaufrohre, Blechverkleidungen oder eigens installierte Metalldrähte des Blitzschutzsystems leiten ihn über die Fassade zur Erdung. So wird die Energie kontrolliert abgeleitet und richtet keinen Schaden an.


F: Ist die Installation einer Blitzschutz-Anlage Vorschrift?
A: Eine generelle Pflicht besteht nicht. Blitzschutzsysteme sind Pflicht aber bei:

  • Räumen mit einer Belegung von mehr als 300 Personen
  • Beherbergung von Personen, z. B. in Spitälern, Heimen, Hotels
  • besonders hohen Gebäuden wie Hochhäusern, Hochkaminen oder Türmen
  • grössere (mehr als 3000 m³) landwirtschaftliche Gebäude sowie gewerbliche Gebäude für die Holz-, Textil- und Kunststoffverarbeitung
  • Industrie- und Gewerbebauten, in den explosive Stoffe verarbeitet oder gelagert werden, z. B. Mühlen, chemische Fabriken, Tankstellen, Munitionslager
  • Behältern für brennbare Flüssigkeiten und Gase oder Lager für flüssige Treib- und Brennstoffe samt den zugehörigen Bauten und Anlagen
  • Gebäude und Anlagen an exponierten topografischen Lagen

F: Braucht es eine persiodische Kontrolle? Gibt es Unterhaltskosten?
A: Blitzschutzanlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und jederzeit wirksam sein. Die Anlagen müssen einfach auf allfällige Schäden kontrolliert werden können. Ein Blitzschutzsystem wird nach der Installation durch die Gebäudeversicherung abgenommen. Einzelne Kantone gewähren sogar Zuschüsse; informieren Sie sich bei der Gebäudeversicherung des Kantons, in welchem ihr Gebäude steht; wir helfen Ihnen gerne. Je nach Kanton sind anschliessend periodische Kontrollen vorschrift - oder eben nicht. Wie auch immer: wir empfehlen eine Kontrolle der Blitzschutzanlage alle 10 Jahre.


F: Ich plane einen Gebäudeanbau. Was muss ich beachten?
A: Bei Anpassungen oder Erweiterungen von Blitzschutzsystemen muss das bestehende System überprüft und wenn nötig den aktuellen Regeln der Technik angepasst werden.
Ist bei bestehenden Gebäude und Anlagen, für die ein Blitzschutzsystem vorgeschrieben ist, noch kein Blitzschutzsystem vorhanden, ist dieses nachzurüsten, wenn:

  • Änderungen oder Erweiterungen in grösserem Umfang vorgenommen werden oder
  • das Gebäude oder die Anlage einem neuen Zweck zugeführt wird.

 

F: Erhalte ich Zuwendungen, wenn ja, von wem?
A: Oft ja, allerdings ist dies kantonal geregelt. Wir helfen Ihnen gerne.